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Privathaftpflicht Freiburg im Breisgau

Im Schadensfall sehr gut haftpflichtversichert

 

 

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Wir helfen Dir gerne mit persönlicher Beratung zur Privathaftpflichtversicherung in unserem Büro in Freiburg. Gerne auch für alle Interessenten in Südbaden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland, auch per Onlineberatung auf Deinem Bildschirm.


Privathaftpflichtversicherung

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Die häufigsten Fragen und Antworten zur Privathaftpflichtversicherung:


Ist die Privathaftpflichtversicherung überhaupt notwendig ?

Jeder Bundesbürger steht generell mit seinem gesamten Privatvermögen in der Haftungsfalle, wenn er anderen Per­sonen, deren Sachen und Rechten einen Schaden zufügt.

Rechtsgrundlage ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):" Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

Das passiert leider öfter als Du denkst. Stell Dir vor,  Du bist auf einer Party eingeladen bei Freunden. Dabei stößt Du bei einer rockigen Tanzbewegung aus Versehen mit dem Ellbogen eine Kunstskulptur vom Regal, die klirrend am Boden zerbricht - Totalschaden über 1.300,- €. Tja, könnte man ja noch selbst bezahlen. Aber bei Schäden an Per­sonen, z.B. als Fahrradfahrer an Fußgängern, können Behandlungskosten, lebenslange Invalidenzahlungen schnell die Millionenschadengrenzen übersteigen. Das bedeutet für die Meisten von uns das finanzielle Aus - schlimmstenfalls die Privatinsolvenz, Hartz IV...

Eine Privathaftpflichtversicherung kann Dich davor schützen. Denn sie wehrt nicht nur unberechtigte Forderungen gegen Dich und im Familientarif Deine mitversicherten, angehörigen Per­sonen ab (Kinder, EhepartnerIn, LebenspartnerIn), sondern bietet finanzielle Erstattungen für Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB, die gegen Dich zu Recht erhoben wurden. Und sie leistet sogar für Dich, im Singletarif, und im Familientarif für Deine Familienangehörigen, wenn Du oder Deine Angehörigen selbst geschädigt wurden und der Gegner/Schädiger keine Privathaftpflichtversicherung und keine finanziellen Mittel hat und somit Deine berechtigte Forderung ausfällt (Forderungsausfallversicherung).

Die Privathaftpflichtversicherung leistet auch für Mietsachschäden und Vermögensschäden. Damit Du nicht doch aus eigener Tasche dazu bezahlen mußt, sollte die Versicherungssumme möglichst hoch, mind. 10 Mio. €. gewählt werden. Der Beitragsunterschied ist dafür relativ gering. 

Wir helfen Dir gerne mit persönlicher Beratung in unserem Büro in Freiburg. Gerne auch für alle Interessenten in Baden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland, auch per Onlineberatung auf Ihrem Bildschirm.

Mit wenigen Klicks ermittelst Du die für Dich passende Versicherung aus einer großen Vergleichsauswahl.   

Hinweis: Wir übernehmen trotz ausführlicher Recherche zu den Inhalten hier keine Garantie für Richtigkeit und Aktualität.        

Bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert ?

Die Mitversicherung von Kindern und Jungendlichen in der Privathaftpflicht der Eltern, klares Antwortschema, Unabhängige Finanzdienste Letsch, Freiburg

Was ist bei einem Versicherungsvergleich und bei der Antragsstellung zu beachten ?

Vergleichen ist einfach, weil Du schnell und sicher zu übersichtlichen und leicht verständlichen Ergebnissen kommst mit unseren Tarif-Vergleichsrechnern. So findest Du aus den TOP-Anbietertarifen Deinen gewünschten, passenden Tarif, sparst Geld und das macht Spaß. Wir liefern die Infos, Du entscheidest am Ende und beantragst Deinen Wunschtarif einfach online bei uns. Bei Fragen stehen wir dabei wie gewohnt am Telefon gerne zur Verfügung.

So vergleichst Du auf unseren Tarif-Vergleichsrechnern:

1.   Eingabe von:

  • Geburts­datum des Antragsstellers
  • Selbst­behalt (in der Regel 0,- €)
  • Deckungs­summen = Versicherungssummen: Wir empfehlen mindestens 10 Mio. €. für Per­sonen- + Sachschäden
  • Versicherten Per­sonen: Single-, Partner- oder Familientarif
  • Ersatzpflicht für deliktunfähige Kinder (bis 7 Jahren) empfehlenswert, wenn vorhanden
  • Einschluss einer Ausfalldeckung unbedingt mit anklicken, da über 30 % der Bundesbürger noch keine Privathaftpflichtversicherung haben um Dich finanziell zu schützen, wenn Du durch Andere geschädigt wirst.

2.   Es erscheint die Anbieter-Tarifübersicht, von oben nach unten vom Beitragsgünstigsten zum -teuersten:

  • Leistungsvergleichsübersicht, darin jeweils bis zu drei gewünschte oder vorgeschlagene TOP-Tarife links anklicken
  • Versicherungssummen und Leistungen checken, evt. ändern, alle Vertragsbedingungen werden angezeigt,
  • Deinen ausgesuchten Wunschtarif als Einzigen anklicken, andere wegklicken, auf "Beantragen" klicken
  • Online-Antrag gemäß Fragestellung vollständig und korrekt ausfüllen und nochmals prüfen
  • auf "Einverstanden" klicken, fertig, und Du erhälst sofort die Emailbestätigung mit sämtlichen Verbraucherunterlagen
  • Du erhälst den Versicherungsschein in wenigen Tagen per Post zugestellt (bei manchen schon sofort per Email)

So einfach ist heute der sofortige Abschluss einer Haft­pflichtversicherung über unsere neutralen und SSL-gesicherten Tarif-Vergleichsrechner, ob für Privat-, Hunde-, Pferde-, Haus- und andere Haft­pflichtversicherungen.

Wir helfen Dir gerne mit persönlicher Beratung in unserem Büro in Freiburg. Gerne auch für alle Interessenten in Baden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland, auch per Onlineberatung auf Ihrem Bildschirm.

Hinweis: Wir übernehmen trotz ausführlicher Recherche zu den Inhalten hier keine Garantie für Richtigkeit und Aktualität.

Welche Kosten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung ?

Sobald Du die Annahmebestätigung per Email erhalten hast - z.B. Antragsstellung und Versicherungsbeginn 10. November 2020, 16:45 Uhr, Email-Versicherungsbestätigung 10. November 2020, 16:46 Uhr - bist Du versichert (vorausgesetzt die Internetverbindungen funktionieren normal). Frühestens jedoch ab dem von Dir gewählten Beginndatum, da es keine Wartezeiten gibt.

Bezahlt werden alle versicherten Schäden, die Du und/oder Deine mitversicherten Angehörigen anderen Menschen ohne Vorsatz zufügen und für die gegen Dich Schadensersatzforderungen gestellt werden. Das sind zumeist Sachschäden, wie: Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum Anderer, Mietsachschäden (z.B. wenn  ein Teil der festen Einrichtung Deines Vermieters beschädigt oder zerstört ist, wie Parkett, Badewanne, Türen, Schlüsselverluste oder Totalschäden durch Wasser, Feuer, Brand, bis hin zum Gesamtwohngebäudeschaden etc.).

Aber auch Per­sonenschäden, wie z.B. Verletzungen im Straßen- bzw. Fahrradverkehr, bis hin zu Invaliditätsschäden, bleibenden Körperschäden oder Tod. Die Vermögensschäden können Ersatzansprüche gegen Dich sein, wenn die von Dir geschädigte Person Ansprüche gegen Dich erhebt wegen entgangener Gewinne, weil dadurch z.B. ein wichiger Geschäfts- und Vertragstermin geplatzt ist.

Deine Privathaftpflichtversicherung leistet nicht nur für alle direkten berechtigten Schadenskosten, sondern darüberhinaus auch eventuell anfallende Kosten für Gerichte, Gutachter, Anwälte.

Bei Bagatellschäden lohnt es sich auch mal aus eigener Tasche zu bezahlen. Warum ? Die Verwaltungskosten für solche Kleinschäden sind bei den Versicherern recht hoch, oft viel höher als der eigentliche Schaden. Da kann es dann auch mal passieren, dass irgendwann beim übernächsten Kleinschaden der Versicherer den abgeschlossenen Vertrag kündigt, ja das darf er. Beim nächsten Neuantrag muß man dann diese Kündigung durch den Versicherer angeben, worauf jeder Versicherer frei entscheiden kann, ob er Deinen Neuantrag überhaupt annehmen mag.

Hinweis: Wir übernehmen trotz ausführlicher Recherche zu den Inhalten hier keine Garantie für Richtigkeit und Aktualität.

Welche Kosten werden von der Privathaftpflichtversicherung nicht erstattet ?

Grundsätzlich wird nicht für vorsätzlich verursachte Schäden geleistet und auch nicht durch Straftaten verursachte.

Nicht versichert sind auch Haft­pflichtschäden, die bei Hunde-, Pferde- oder Kraftfahrzeugbesitzern passieren können. Dafür gibt es nämlich spezielle Hundehalter-,  Pferdehalter- und Kfz-Haft­pflichtversicherungen, die Du separat ver­sichern kannst bzw. bei Kraftfahrzeugen mußt. Ebenfalls kannst Du einzeln die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-, die Öltank- und Gewässerhaftpflicht- oder die Bau­herren­haft­pflichtversicherung absichern.

Wie bereits der Begriff "Haft­pflichtversicherung" und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 823 besagen, haftet Ihr stets für Schäden an anderen Per­sonen, deren Sachen und Rechte. Das bedeutet: Für Euch selbst, Euer Eigentum, Eure evt. mitversicherten Angehörigen und deren Sachen und Rechte tritt eine Haft­pflichtversicherung nicht ein. Wenn also z.B. Deine Lebenspartnerin oder Ehemann/frau im eigenen Haus die schöne teure Skulpur versehentlich umstößt und zerbröselt oder sich auf die teure Brille setzt und zerspringt, bezahlt Deine Privathaftpflichtversicherung nichts für solche Eigenschäden an eigenen Sachen.

Du willst jemand einen Gefallen tun und hilfst bei einem Umzug und dabei geht Dir etwas kaputt ? Dafür leisten die meisten Privathaftpflichtversicherer auch nicht. Aber manche wenige gute Tarife habe hier  für den Gefälligkeitschaden doch Leistungshöhen zwischen 5.000 bis 50.000,- € pro Schadensfall mitversichert.

Gleiches gilt auch für gemietete oder geliehene Sachen, die Du bei wenigen guten Tarifen mitver­sichern kannst und auch solltest, falls Du Dir privat teurere Sachen ausleihst oder mietest.

Vorsicht bei Vorschäden: Wenn Du eine neue Privathaftpflichtversicherung abschließt, dürfen keine Vorschäden beim Ausfüllen des Antrags verschwiegen werden. Dies kann ansonsten im Schadensfall zur Ablehnung der Schadenserstattung und sofortigen Kündigung durch den Versicherer führen.

Im Schadensfall mache bitte niemals ein Schuldanerkenntnis oder irgendwelche Vorauszahlungen. Dies gefährdet ansonsten Deine möglichen Versicherungsleistungen. Bereits die erste Korrespondenz, die Prüfung und Abwehr des Rechtsanspruchs, wie spätere evt. berechtigte Schadenserstattungen sind Pflichtaufgaben Deines Versicherers.

Schildere den Schadenshergang im Schadensmeldebogen Deiner Versicherung oder auf der Online-Schadensmeldeseite möglichst detailliert und lege passende Bilder und Skizzen bei. Wenn Du weitere Informationen oder Vorgänge während der Schadensbearbeitung erhälst, wie z.B. Nachmeldungen des Geschädigten, Gerichtstermine oder Mahnbescheide, informiere umgehend Deine Versicherung unter der Dir bereits zugesandten Schadenbearbeitungsnummer.

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Welche Leistungen erbringt die Privathaftpflichtversicherung ?

Grundsätzlich werden in der Haft­pflichtversicherung drei große Schadenskategorien unterschieden, entsprechend der gesetzlichen Haftungsbeschreibung gemäß § 823 BGB (siehe Kapitel: "Ist die Privathaftpflichtversicherung überhaupt notwendig ?"): Per­sonenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Im Fahrradverkehr kommt es beispielsweise leider immer häufiger zu Per­sonenschaden, bei Zusammenstößen von Fahrradfahrern untereinander oder mit Fußgängern. Dabei können Per­sonenverletzungen bis hin zu Invaliditätsschäden, Behinderungen und Querschnittslähmungen zu lebenslangen Schadenszahlungen des Verursachers an den Geschädigten führen. So können Schadenszahlungen von einigen tausend € bis zu sechstelligen Summen zusammenkommen. Für die finanzielle Absicherung ist eine Privathaftpflichtversicherung wichtig.

Sachschäden sind alle Schäden am Eigentum Dritter, nicht der eigenen oder mitversicherten Famililenangehörigen. Alle Gegenstände, die dabei unbeabsichtigt beschädigt oder zerstört werden, sind versichert. 

Vermögensschäden sind alle finanziellen Schäden an Dritten, die entweder durch einen Per­sonen-, Sachschaden oder auch unabhängig davon einen finanziellen Verlust erleiden. Wenn ein durch einen Unfall Geschädigter, nicht mehr zu einem wichtigen Geschäftstermin kommt und ihm dadurch ein wichtiger Vertragsabschluss entgeht mit finanziellen Verlusten für ihn. Auch ohne Schaden kann ein Vermögensschaden entstehen, wenn ein Dritter nicht mehr mit seinem Auto rechtzeitig aus seinem Parkplatz wegfahren kann zu einem dringenden Geschäftstermin, weil er durch abgestellte Sperrmüllartikel blockiert wird, und dadurch auch nachweislich Vermögensschäden erleidet.

Daneben sind viele weitere Schadensarten mitversichert, wie eigene, private und dienstliche Schlüsselverluste (wichtig bei Einheitsschüssel für komplexe Firmenschließanlagen, die bei Verlust für Alle komplett neu ersetzt werden müssen). Mietsachschäden an allen fest eingerichteten Gegenständen des Eigentümers und Vermieters, wie Türen, Fenster, Badewanne, Waschbecken, Einbauküche, Einbauschränke, Parkett etc.  Auch Allmählichkeitsschäden sind nicht zu unterschätzen, weil man sie nicht sofort bemerkt, wenn beim Regalbau ein Leistungswasserrohr angebohrt wurde und nur wenig Feuchtigkeit austritt, aber dauherhaft über einen längeren Zeitraum. Nach der Entdeckung können bereits große Flächen im Mauerwerk bis zur Ausbreitung zu Nachbarn durch Wasser beschädigt sein. Auch durch extreme Temperaturen und falsches Lüften können allmähliche Schimmelschäden entstehen, die erst entdeckt werden, wenn Schrankmöbel zur Seite geschoben wurden.                                                                                                                                                                   

Gefälligkeitsschäden bei Umzugshilfen, Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind bei wenigen guten Tarifen bis zu einer festen Summe mitversichert. 

Bei Baumaßnahmen ist die Bau­herren­haft­pflicht oft bis zu 300.000,- € mitversichert, ebenso wie Öltank- bzw. Gewässerhaftpflichtschäden mitversichert sein können.

Achte beim Vergleichen auf alle Zusatzleistungen, die beim Tarif- und Leistungsvergleich aufgeführt sind. Benötigst Du diese wirklich und auf welche kannst Du momentan verzichten. Was sich natürlich wieder ändern kann, wenn Du heiratest, eine/n LebenspartnerIn oder Kinder mitver­sichern, ehrenamtliche Tätigkeiten aufnehmen, einen Elternteil im eigenen Haushalt oder ein/n AuPair mitver­sichern möchten.

Der Geltungsbereich der Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel weltweit gültig, oft begrenzt auf einen Zeitraum. In Europa besteht der Schutz zumeist dauerhaft unbegrenzt, bei manchen aber auch hier zeitlich begrenzt.

Einige wichtige Zusatzleistungen können wahlweise optional und oft gegen geringen Beitragszuschlag mitversichert werden, wenn Du diese bei den Vergleichseingaben anklickst: Der Forderungsausfall sollte eigentlich immer gewählt werden, die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder bei Bedarf, ebenso wie die Schlüsselschäden.

Hinweis: Wir übernehmen trotz ausführlicher Recherche zu den Inhalten hier keine Garantie für Richtigkeit und Aktualität. 

Mögliche Zusatzleistungen der Privathaftpflichtversicherung

Der Forderungsausfall tritt ein, wenn der Schadensverursacher Ihnen den Schaden nicht bezahlen kann und keine Privathaftpflichtversicherung hat (wie ca. 30 % der Bundesbürger). Dann springt Deine eigene Privathaftpflichtversicherung für den Schädiger ein und bezahlt unter bestimmten Voraussetzungen dessen verursachten finanziellen Schaden an Sie. Eine wichtige Voraussetzung ist eine Rechtstitel, mit dem Du Deinen Anspruch gegen den Schädiger durchsetzen kannst. Daher ist bei der Forderungsausfall-Mitversicherung wichtig, dass auch der Rechtschutz speziell zur Erlangung des Rechtstitels in Deiner Privathaftpflicht-Police mitversichert ist.

Daneben sind viele weitere Schadensarten mitversichert oder mitversicherbar, je nach Tarifangebote. So die eigenen, privaten und dienstliche Schlüsselverluste (wichtig bei Einheitsschüsseln für komplexe Firmenschließanlagen, die bei Verlust für Alle komplett neu ersetzt werden müssen). Mietsachschäden an allen fest eingerichteten Gegenständen des Eigentümers und Vermieters, wie Türen, Fenster, Badewanne, Waschbecken, Einbauküche, Einbauschränke, Parkett etc. 

Auch Allmählichkeitsschäden sind nicht zu unterschätzen, weil man sie nicht sofort bemerkt, wenn beim Regalbau ein Leistungswasserrohr angebohrt wurde und nur wenig Feuchtigkeit austritt, aber dauherhaft über einen längeren Zeitraum. Nach der Entdeckung können bereits große Flächen im Mauerwerk bis zur Ausbreitung zu Nachbarn durch Wasser beschädigt sein. Auch durch extreme Temperaturen und falsches Lüften können allmähliche Schimmelschäden entstehen, die erst entdeckt werden, wenn zum Beispiel Schrankmöbezur Seite geschoben wurden.                                                                     

Gefälligkeitsschäden bei Umzugshilfen, Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind bei wenigen guten Tarifen bis zu einer festen Summe mitversichert. 

Bei Baumaßnahmen ist die Bau­herren­haft­pflicht oft bis zu 300.000,- € mitversichert, ebenso wie Öltank- bzw. Gewässerhaftpflichtschäden mitversichert sein können.

Hinweis: Wir übernehmen trotz ausführlicher Recherche zu den Inhalten hier keine Garantie für Richtigkeit und Aktualität.

Wann kann die Privathaftpflichtversicherung gekündigt werden ?

  • Bei Prämienerhöhung ohne Erweiterung des Versicherungsumfangs ist Dein Vertrag außerordentlich kündbar innerhalb eines Monats nach schriftlichem Mitteilungseingang bei Ihnen. Deine Kündigung wird jedoch erst wirksam zum Eintrittszeitpunkt der Beitragserhöhung. Für Altverträge, die vor 01.01.1991 abgeschlossen wurden, ist die Kündigungsvoraussetzung eine Prämienerhöung um mindestens 10 % gegenüber dem Vorjahr oder mehr als 20 % in den letzten drei Jahren !   Für Altverträge zwischen 01.01.1991 bis 24.06.1994 muß die Prämie mindestens um 5 % zum Vorjahr oder mehr als 25 % in den letzten drei Jahren erhöht sein.
  • Im Schadensfall kannst Du auch ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen mit sofortiger Wirkung, auch wenn Deine Versicherung den Schaden bezahlen muß. Die Kündigung muß schriftlich - am besten immer mit Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll - innerhalb vier Wochen nach der schriftlichen Schadensbestätigung bei Deiner Versicherung eingegangen sein. Allerdings kann auch Deine Versicherungsgesellschaft Deinen Vertrag im Schadensfall kündigen, egal wie hoch der Schaden ausfällt.
  • Bei Doppelversicherung in einer neuen Lebenspartnerschaft oder bei Heirat kann einer der beiden bestehenden Verträge, und zwar nur der jüngere Vertrag (das Abschlussdatum zählt; der ältere Vertrag genießt sog. Bestandsschutz) gekündigt werden, da für beide nur ein Vertrag notwendig ist. Sollte auch der ältere Vertrag zu teuer oder leistungsschwach sein, kannst Du auch den älteren Vertrag zum Ablaufdatum kündigen und vorher einen leistungsstärkeren und evt. günstigeren Vertrag abschließen. Vor allem  mußt Du der bestehend bleibenden Versicherung den neuen PartnerIn namentlich mitteilen. So wird aus einem Singlevertrag ein Partner- oder Familienvertrag in dem beide PartnerInnen und auch vorhandene Kinder mitversichert sind.
  • Reguläre Kündigungen von Verträgen mit Laufzeit von einem Jahr sind immer fristgerecht kündbar, spätestens vor Ablauf von drei Monaten zum Laufzeitende, das immer in Ihrem Versicherungsschein steht.Kündigen Sie mindestens eine Woche vor der drei-Monatsfrist, denn das Eingangsdatum beim Versicherer zählt und nicht Ihr Absendedatum, und immer per Einschreiben mit Rückschein, das ist beweiskräftig, damit nicht der Erhalt Deiner Kündigung bestritten werden kann.                                                                                                                                        
  • Bei Laufzeiten von über 10 Jahren können Sie schon nach fünf Jahren kündigen mit den gleichen Fristen.  

 Hinweis: Wir übernehmen trotz ausführlicher Recherche zu den Inhalten hier keine Garantie für Richtigkeit und Aktualität.

Falls sich Ihre Lebenssituation ändert, achte auf folgende notwendigen Anpassungen:

  • Bei beruflichen Veränderungen ist nur bei Eintritt in den öffentlichen Dienst oder Übernahme in den Beamtenstatus (auch für Referendare) eine Umstellung auf günstigere Tarife und Mitversicherung der Diensthaftpflicht möglich.
  • Bei Trennung / Scheidung sind meist andere Probleme wichtiger. Aber bei räumlichen Trennungen sollte bei einem Partner- oder Familienvertrag gemeinsam überlegt werden: Wer behält den bestehenden Vertrag und führt ihn als zukünftigen Singlevertrag fort und passt diesen auch bei seiner Versicherung entsprechend günstiger per Meldung an.  Dann sollte auch die andere Person einen neuen Vertrag abschließen.
  • Bei Heirat, Zusammenzug, Kindern sind dies ja glücklichere Momente. Zumal dann meist bei zwei bestehenden Einzelverträgen einer gekündigt werden kann. Kinder sind dann in der Familienversicherung mitversichert. ACHTUNG: Wenn die Kinder volljährig sind und ausziehen, einen eigenen Haushalt gründen und nebenher jobbend Geld verdienen oder eine feste Anstellung haben, sollten Sie sich über eine eigene Single- oder Partnerversicherung informieren.
  • Bei Wohnortwechsel muß dieser der bestehenden Versicherung gemeldet werden, da dies u.a. im Schadensfall die mitversicherten Mietsachschäden für die neue Mietwohnung betreffen kann. Ist dies verbunden mit einem PartnerIn-Zusammenzug, ist wieder zu prüfen, ob der jüngere Vertrag von beiden gekündigt werden soll.
  • Bei Umzug ins Ausland oder Auslandsaufenthalt sind in den meisten guten deutschen Verträgen  die Leistungen europaweit und sogar weltweit versichert. Allerdings sind die Leistungen dann meistens zeitlich eingeschränkt auf nur 12 bis 24 Monate Auslandsleistungen am Stück. Sehr gute Verträge leisten weltweit sogar unbegrenzt, wer es braucht.
  • Wir helfen Dir gerne mit persönlicher Beratung in unserem Büro in Freiburg. Gerne auch für alle Interessenten in Baden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland, auch per Onlineberatung durch Bildschirmumkehrung.

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Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen Schaden zufügt

Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Per­sonen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haft­pflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

 

Die Grundlagen

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.

Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall.

Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.

Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.

Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.

Leistungsumfang

Die Haft­pflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.

Übrigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haft­pflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.

Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haft­pflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haft­pflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.

Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haft­pflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.

Wer ist versichert?

Die Haft­pflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haft­pflichtversicherung geschützt.

Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.

Lückenloser Schutz
Der Haft­pflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haft­pflichtversicherung.

Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haft­pflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.

Thema Kosten

Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.

Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben will, braucht einen guten Haft­pflichtschutz. Eine private Haft­pflichtversicherung für Sie und Ihre Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.

Typische Schadensfälle

Das private Haft­pflichtrisiko wird oft unterschätzt - oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen. Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: wer hat nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haft­pflicht für den Schaden auf.

Auch Per­sonenschäden sind nicht selten: stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, wenn man keine Haft­pflichtversicherung besitzt.

Kinder verursachen häufig Schäden
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen, die Ge­bäude­ver­si­che­rung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.

Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.

Der richtige Vertrag

Welchen Haft­pflichtschutz brauche ich?
Der unfassende Schutz einer privaten Haft­pflichtversicherung reicht für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Versichert sind Sie übrigens auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten. 

Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden: für Autos, Motorräder, Mofas u.ä. ist eine Kraftfahrzeug-Haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie ein Segel- oder Motorboot besitzen, brauchen Sie eine Sportboot-Haft­pflicht. Besitzer von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren schließen eine besondere Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ab.

Spezielle Haft­pflicht für Vermieter und Bauherren
Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflichtversicherung.

Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haft­pflichtversicherung erforderlich.


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