Viele Autoversicherer haben ab 01.01.12 die Beiträge erhöht. Wurde auch Ihre Autoversicherung schon wieder teurer ?
Wenn Sie sich demnächst einen neuen Neuen oder Gebrauchten kaufen, haben Sie eine einmalige Wechselmöglichkeit !
Dann holen Sie mal Ihren aktuellen Versicherungsschein oder zuküftigen KFZ-Briefdaten Ihres Wunschmodells (stellt Ihnen Ihr Autoverkäufer gerne zur Verfügung) und die Erhöhungsankündigung Ihres jetzigen Autoversicherer und vergleichen Sie jetzt mit den TOP-Anbietern auf unserem KFZ-Vergleichsrechner. Mit wenigen Eingaben, die erklärend abgefragt werden und die Sie aus Ihrem Versicherungsschein, KFZ-Brief oder KFZ-Schein entnehmen können, erhalten Sie sofort die TOP-Anbieter mit detaillierten Prämien- und Leistungsangaben.
Dabei können Sie Ihre gewünschte Beitragszahlweise variieren, genauso wie die verschiedenen Kasko-Selbstbeteiligungshöhen. Achten Sie dabei immer auf die Leistungen im Detail:
♦ Beispiel Werkstattbindung: Wenn diese tariflich genannt ist, dürften Sie Ihr Fahrzeug im Schadensfall nur in Werkstätten reparieren lassen, mit der die Autoversicherung einen Vertrag hat, was nicht immer unbedingt Ihrem nächsten Wunschort entspricht.
♦ Beispiel Marderbiss: Wichtig ist hierbei, dass auch eventuelle Folgeschäden hier mitversichert sind und bis zu welcher Höhe. Oft kann so ein Verbiss zum Besipiel Ihre ganze Elektronik oder die Steuerung lahmlegen mit hohen Folgekosten.
♦ Beispiel Fahrlässigkeitsklausel: Kundenfreundliche Autoversicherer bezahlen in der Vollkasko auch dann einen Schaden, wenn z.B. der Versicherte den Schaden am eigenen Fahrzeug durch grobe Unachtsamkeit verschuldet hat - etwa bei Mißachtung von Vorfahrtsregeln oder Überfahren einer roten Ampel. Viele "Billigtarife" schließen die Schadensregulierung bei grober Fahrlässigkeit generell aus. So spart der Versicherer Schadenserstattungskosten und kann dadurch günstigere Beiträge kalkulieren.
♦ Beispiel Rabattretterklausel: Langjährig schadensfreie Fahrer erhalten mit dieser Klausel in leistungsstarken Autotarifen die vertragliche Zusage, dass nicht gleich beim ersten Autoschaden der bereits erreichte Schadensfreiheitssrabatt (= SF-Klasse) verloren geht und somit höhere Beiträge fällig werden. In preisgünstigen "Basis"- oder "Grundtarifen" ist ein solcher Rabattretter meist nicht enthalten. Es wäre doch ärgerlich, wenn man viele Jahre unfallfrei gefahren ist und gleich beim ersten Schaden kräftig hochgestuft und viel mehr bezahlen muss, was dann auch bei einem Wechsel für den neuen Auotversicherer gelten würde. Dazu können Sie auch in unseren Schadensrabattretter schauen, wieviel Abstufungen es geben könnte. Auch die Rückstufungshilfe gibt Ihnen Auskünfte über Ihre SF-Klassen im Folgejahr.
♦ Beispiel Versicherungssumme: Experten empfehlen eine Höchstdeckung von 100 Mio. € für Sach- und Personenschäden.
Überprüfen Sie jetzt Ihren Vertrag und rechnen Sie selbst, denn wenn Sie einen günstigeren und mindestens genauso oder besseren Leistungstarif gefunden haben, können Sie diesen sofort darin online bebeantragen. Nach Deckungszusage durch unser elektronisches Verwaltungssystem per Email, müssen Sie dann Ihren Altvertrag beim jetzigen Versichererper Einschreiben mit Rückschein und/oder per Abmeldebescheinigung kündigen. Sollten Sie einmal damit nicht alleine klar kommen, vereinbaren Sie eine persönlichen Online-Beratung mit uns und buchen Ihren Wunschtermin mit uns. Wenn Sie nur eine kurze Frage haben, nutzen Sie dieses Kontaktfomular.