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Vorsicht beim Verleih des eigenen Fahrzeuges

Vorsicht beim Verleih des eigenen FahrzeugesWer sein Auto über die Kfz-Haft­pflichtversicherung und zusätzlich über die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert hat, der kann normalerweise den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, unabhängig davon, welcher Fahrer einen eventuellen Unfall verursacht hat. Allerdings ist zu beachten, dass bei vielen Versicherungen der Fahrerkreis vertraglich eingeschränkt ist.Die Anzahl der Fahrer ist ein Punkt, der bei nicht wenigen Versicherern einen Einfluss auf den Beitrag haben kann. Nor­malerweise kann sich der Versicherte hier zwischen verschiedenen Varianten entscheiden. Viele entscheiden sich dafür, dass entweder nur der Halter oder der Halter sowie sein Ehepartner als Fahrer eingetragen wird. Kritisch kann es werden, wenn mit dem Fahrzeug ein Unfall verursacht wurde und der Fahrer offiziell nicht beim Versicherer gemeldet ist.In dem Fall kommt es auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an, ob auch eine solche Fahrt versichert ist oder nicht. Bei den meisten Versicherern ist es so, dass ein kurzfristiger Verleih des Fahrzeuges an eine im Vertrag nicht genannte Person kein Problem darstellt. Zu Schwierigkeiten kann es allerdings kommen, falls das Fahrzeug nachweislich über einen längeren Zeitraum hinweg an eine andere Person verliehen wurde.


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