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Fahrradversicherung Freiburg

Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Privat- und Firmenkunden:

Fahrrad oder E-Bike wurden bislang überwiegend nur über eine Haus­rat­ver­si­che­rung und dabei meist nur gegen Diebstahl und/oder Brand mitversichert. Das Problem dabei ist: Die Summenbegrenzung für Fahrräder in der Haus­rat­ver­si­che­rung - meist nur 1 % bis 2 % als Fahrradwert aus der Versicherungssumme - reicht oft nicht aus bei teuren Fahrrädern. Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung - hier direkt zum Vergleichs-Rechner für Privat-Angebote und Onlineantrag beim Ver­sicherungs­makler Freiburg - hast du jetzt die Lösung auch ohne Haus­rat­ver­si­che­rung - einen vollwertigen Rundum-Schutz für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs.

Wir ver­sichern auch Firmen-Fahrräder, Firmen-E-Bikes und -Pedelecs - hier direkt zum Rechner für Firmen-Angebote und Onlineantrag beim Ver­sicherungs­makler Freiburg .

Gerade in "Fahrrad-Städten" wie Freiburg, Münster, Göttingen, Tübingen, u.a. sind viele Fahrradfahrer besorgt wegen steigender Diebstähle, Vandalismusschäden und jetzt auch zunehmenden Entwendungen von Akkus, Kindersitzen, Anhängern und sonstigen Fahrradzubehör. Wer sein Fahrrad viel in der Öffentlichkeit abstellt, ob bei der Arbeit, oder in der Freizeit, weiß, dass trotz teurer Spezialsicherungen weiter geklaut wird.

Je wertvoller ein Fahrrad ist, desto höher ist das Risiko, dass es sogar samt Sicherung einfach weggetragen wird. Und im Falle von Sturz-, Fall- oder Unfallschäden, Vandalismus und Diebstahl von Fahrradzubehör mußte bisher alles selbst bezahlt werden. Jetzt leistet dafür auch die exklusive Fahrrad-Vollkaskoversicherung mit Rundum-Schutz ab 5,20 € im Monat. Wir helfen dir gerne zum richtigen Fahrradtarif mit persönlicher Beratung. Gerne auch für alle Interessenten in Südbaden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland auch per Onlineberatung.


Die exklusive Fahrrad-Vollkasko vom Testsieger mit erweiterten Leistungen:

DIe Fahrrad-Vollkaskoversicherung für private FahrräDie E-Bike-Vollkaskoversicherung gibt es günstig ab 5.20 € im Monat bei Unabhängige FinanzDienste, Versicherungsmakler Freiburg HOTLINE 0761382011der:                                                                         

Ersatz bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, und Raub:                                                                                     

 des Fahrrads, auch für Carbonräder

 Neuwertentschädigung

 Grobe Fahrlässigkeit abgesichert

 Fahrrad muss nur noch abgeschlossen sein (keine Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegegnstand)

 neue und gebrauchte Räder versicherbar

 von Fahrradteilen und Fahrradgepäck

 von Fahrradzubehör, unbegrenzte Leistung (Helme, Fahrradkleidung, Regenschutzplanen für Lastenräder, Kindersitze, Anhänger)

Reparaturkosten bei:                                                                                    Die Testsieger-Auszeichnungen der Ammerländer-Versicherung bei de Unabhängige FinanzDienste, Versicheurngsmakler in Freiburg, HOTLINE 0761382011 

 Unfallschäden, Fall- oder Sturzschäden, Vandalismusschäden

 Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung, grobe Fahrläsigkeit

 Brand, Explosion, Blitzschlag

 Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch

 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Abauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

 Keine Selbstbeteiligungen. Bagatellschäden sind mitversichert,

 Auslandsversicherungsschutz bis zu 12 Wochen.

 Schäden an Mieträdern im Urlaub mitversichert

 Keine Ratenzahlungszuschläge.  

Zusätzliche TOP-Highlights für private Pedelecs und E-Bikes:

 Verschleiß-Schäden bis fünf Jahre mitversichert, auch an Reifen und Bremsen

 Beschädigung und Zerstörung von Akku und Motor, auch durch Feuchtigkeits- und Elektronikschäden

 Paarnachlass bei gleichzeitigem Abschluss eines Vertrages für zwei Pedelecs/E-Bikes von 10 % bei einjähriger Vertragslaufzeit

 Sehr günstige Beiträge bei dreijähriger Vertragslaufzeit

 Neu und einzigartig: Pauschale Diebstahlversicherung für alle Fahrräder im Haushalt des Versicherungsnehmers gegen geringen Mehrbetrag möglich

 Pedelecs / E-Bikes sind bis zu einem Kaufpreis von 10.000,- versicherbar.

 Für Firmenkunden: Jetzt diese TOP-Highlights auch für Firmen-Pedelecs / E-Bikes


Angebotsrechner für private E-Bike-Vollkasko und elektrofreie Fahrräder:


Private-Fahrrad-Vollkaskoversicherung vom Testsieger

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Angebotsrechner für Firmen-E-Bike-Vollkasko und elektrofreie Firmen-Fahrräder:


Firmen-Fahrrad-Vollkaskoversicherung vom Testsiegerr

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Angebotsrechner für Firmen-Lastenräder:


Firmen-Lastenräder ver­sichern

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Fragen und Antworten zur Fahrrad-Versicherung:

Wie ist das Fahrrad optimal versichert, über Hausrat, herkömmliche oder die TOP-Vollkasko ?  (Ein Vergleich)

Wie wichtig sind Nachtzeitklausel und Versicherungssumme für das Fahrrad in der Haus­rat­ver­si­che­rung ?

Verbraucher können bekanntlich ihr Fahrrad in der Haus­rat­ver­si­che­rung über eine Fahrradzusatzklausel  mitver­sichern. Allerdings sind dabei die darin enthaltenen Fahrradversicherungssummen oft auf nur 1 - 2 % der Haus­rat­ver­si­che­rungssumme begrenzt, und oft nur für Brand und Diebstahl. Das bedeutet bei einer bestehenden Haus­rat­ver­si­che­rungssumme von zum Beispiel 30.000,- €uro, dass für das Fahrrrad bei Diebstahl oder Brand nur eine Entschädigungssumme von 300,- bis 600,- Euro fällig wird. Das ist für höherwertige Fahrräder eindeutig zu wenig, erst recht für E-Bikes.

In manchen Hausrat-Policen ist das mitversicherte Fahrrad jedoch nur zu bestimmten Tageszeiten versichert. Aufgrund der sogenannten Nachtzeitklausel ist der Versicherungsschutz unwirksam, wenn das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen wird.

Umso wichtiger ist eine Vollkaskoversicherung für höherwertige Fahrräder, in der es solche Ausschlussklauseln nicht gibt.

Was muß man beim S-Pedelec (bis 45 km/h) unbedingt erfüllen ?

S-Pedelec  = schnelle Klasse bis 45 km/h

Diese Pedelecs haben noch keinen hohen Marktanteil, erfreuen sich jedoch steigender Beliebtheit.

Folgende Merkmale:

  • Maximal unterstützte Geschwindigkeit 45 km/h
  • Maximale Nennleistung des Motors 500 Watt
  • Fahrhilfe ohne Muskelkraft
  • Führerschein notwendig (FS-Klasse M, enthalten in FS-Klasse B)

Versicherungstechnisch muss eine Kraftfahrt-Haft­pflichtversicherung (Mopedschild) abgeschlossen werden. Optional kann eine Fahrzeugversicherung dazu gewählt werden. Diese Pedelecs sind in der PHV und in der Haus­rat­ver­si­che­rung nicht mitversichert.

Ergänzende Pflichten:

  • Helmpflicht
  • Keine Benutzung von Radwegen
  • Einbahnstraßen – keine Nutzung entgegen der Fahrtrichtung
  • Im Gegensatz zu normalen Pedelecs kein Transport von Kindern im Anhänger gestattet
  • Betriebserlaubnis erforderlich
  • Alkoholgrenze wie beim Führen eines PKW (0,5 ‰, bzw. 0,3 ‰ bei Unfall)

Was muss man beim E-Bike, dem Pedelec bis max. 25 Km/h beachten ?

 lass Dich nicht verwirren, im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff E-Bikes eingebürgert. Versicherungstechnisch ist jedoch eine genaue Unterscheidung wichtig:

Pedelec (Pedal Electric Cycle)

In diese Klasse gehören ca. 95 % aller verkauften elektrisch unterstützten Zweiräder. Sie werden als Fahrräder behandelt.

Folgende Merkmale:

  • Diese Räder bieten eine Motor-Unterstützung beim Treten bis max. 25 km/h (plus Toleranz)
  • Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt
  • Keine Zulassung, keine Führerscheinpflicht, keine Helmpflicht
  • Einige Modelle verfügen über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h – d.h. bis zu dieser Geschwindigkeit ist kein eigener Krafteinsatz notwendig

Versicherungstechnisch gelten Pedelecs in diesen Versicherunskonzepten sowohl in der privaten Haft­pflichtversicherung, als auch in der Haus­rat­ver­si­che­rung analog Fahrrädern entsprechend mitversichert.

Versicherungsschutz für Pedelecs

Die Anschaffung kann leicht mehrere tausend Euro betragen. Wenn Du Dein Pedelecs nicht nur gegen Einbruch/Diebstahl/Brand, sondern auch gegen die Schadenskosten für: Reperaturzahlungen, Fahhradzubehördiebstahl, Vandalismus, Verschleiß, Feuchtigkeit und Elektronik absichern möchtest, dann empfehlen wir die Fahrradvollkaskoversicherung der Ammerländer. Bereits ab einem Jahresbeitrag von 105,91 € gibt es umfassenden Versicherungsschutz bei uns, wie hier im Online-Rechner mit Onlineantrag. 

Leistungs-Highlights für Firmen-Diensträder E-Bikes und -Pedelecs:

Die Firmen- und Dientstfahrrad-Vollkaskoversicherung als Leistungs-Highlights bei Unabhängige FinanzDienste, Versicherugnsmakler aus Freiburg, HOTLINE 0761/382011 

Fahrrad-Diebstahl-Statistik 2016

Laut Bundeskriminalamt wurden im letzten Jahr 2016 insgesamt 332.486 Fahrraäder gestohlen. Diese Zahl bezieht sich nur auf die polizeilich gemeldeten Diebstähle. Die nicht gemeldete Anzahl dürfte wohl auch nicht unerheblich sein, da viele Radbesitzer ihren älteren Räder gar nicht erst melden, oft weil sie gar keine Rahmennummer und/oder Besitzernachweise mehr vorlegen können, zum Beispiel eine Kaufquittung.

Unter den deutschen Großstädten ist Leipzig führend im Fahrraddiebstahl. Hier wurden 2016 ca. 1.700 Fahrräder pro 100.000 Einwohner gestohlen. Stuttgart und Wiesbaden haben dagegen die geringsten Diebstahlquoten mit weniger als 200 pro 100.000 Einwohnern.

Für die 332.486 gestohlene Fahrräder in Deutschland wurden Versicherungsleistungen in Höhe von 120 Mio. € im Jahr 2016 an die versicherten Fahrradbesitzer ausbezahlt. Die Durchschnittentschädigung betrug pro gestohlenem Fahrrad 600,- €.

Im Jahr 1998  wurden ca. 270.000 Fahrräder gestohlen und von den Versicherern ca. 100 Mio. € umgerechnet erstattet. Die Durchschnittserstattung betrug damals 360,- € pro Diebstahl 

Um sich besser gegen Diebstähle abzusichern, ist unbedingt die eigene bestehende Fahhradversicherung oder diesselbe in der Haus­rat­ver­si­che­rung auf die sogenannte Nachtzeitklausel hin zu überprüfen. Wenn zwischen 22 Uhr und sechs Uhr das Fahrrad gestohlen wird und die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert ist, erhält man keine Versicherungsleistungen.

Wer zum Beispiel Freunde besucht und dort vor der Haustüre sein Fahrrad abstellt und abschließt hat nämlich dann keinen Versicherungsschutz.

Am besten ist es, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht oder neu beantragt wird, bei der diese Risiken vollumfänglich mitversichert sind, so wie es bei unserem Premium-Vollkasko-Konzept der Fall ist.

Die Fahrraddiebstahlquoten in 2106 verteilt auf die einzelnen Bundeländer

Was glaubst Du: Beim Fahrradfahren darfst Du dies ... oder darfst Du es nicht ?

 

 

Weisst Du eigentlich ...

 

... ob Du beim Fahrradfahren Musik hören oder telefonieren darfst ?

Im Frühling wird wieder kräftig in die Pedale getreten: Knapp mehr als die Hälfte aller Deutschen benutzen regelmäßig ein Fahrrad. Was viele nicht wissen – wie ist Telefonieren und Musik hören am Fahrrad geregelt. Hand aufs Herz: Kennst Du die Bestimmungen?

Wenn es am Fahrrad klingelt …

belasse es dabei. Das Telefonierverbot gilt jedoch nur teilweise. Wer beim Radfahren mit dem Handy in der Hand erwischt wird, riskiert ein Bußgeld in der Höhe von 70 Euro, das Telefonieren mit Freisprechanlage ist jedoch gestattet. Übrigens: Einhändig radeln ist nicht generell verboten, freihändig aber nicht erlaubt!

Mit Musik im Ohr …

bewegt man sich in einem Graubereich, denn ein Fahrzeug – auch ein Fahrrad – darf nur lenken, wer es beherrschen und die Rechtsvorschriften befolgen kann. Ob diese Forderungen mit Stöpseln im Ohr und laut aufgedrehter Musik erfüllt werden, bleibt Auslegungssache. Schließlich spielt das Gehör im Straßenverkehr eine wichtige Rolle – und abgelenkt durch Musik überhört man mitunter Warnsignale. Bei einem Unfall könnte es bei Verwendung von Kopfhörern an Handy oder MP3-Player durchaus zu einer Mitschuld kommen.

Auf Radweg und Straßen …

Entgegen der landläufigen Meinung kannst Du nicht frei wählen, ob Du auf einem beschilderten Radweg oder auf der Fahrbahn fahren kannst. Auch wenn Du meinst, dass Du auf der Fahrbahn besser vorankommen würden, musst Du den Radweg benutzen. Lediglich Rennradler in einer Gruppe dürfen auch auf normalen Strassen fahren, natürlich nicht auf Schnellstrassen oder gar Autobahnen.

Soviel zur rechtlichen Seite – davon abgesehen sollte Deine Sicherheit immer im Vordergrund stehen. Bleibe fest im Sattel und mit den Händen am Lenker – wir wün­schen gute Fahrt

  

Rund um die Welt in 360 Tagen: Tolles Video

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So machst Du Dein Fahrrad fit für den Frühling & Sommer

Fahrradtote in 2014

Fahrradtote im Jahr 2014 

Pedelec haftet bei Unfällen wie normales Fahrrad

 Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 15. November 2013 (Az.: 13 S 107/13) entschieden, dass ein Elektrofahrrad (Pedelec), das in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, haftungsrechtlich genauso wie ein normales Fahrrad zu behandeln ist.

Eine Frau und spätere Klägerin war mit ihrem Pkw auf einer Seitenstraße unterwegs, als sie kurz darauf nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegen wollte. Nach ihren eigenen Angaben hatte sie dazu den linken Blinker betätigt, sich in die Fahrbahnmitte eingeordnet und das Auto fast bis zum Stillstand gebracht. Beim Abbiegen habe der Beklagte mit seinem Pedelec versucht, sie zu überholen und kollidierte dann mit ihrem Pkw.

Die klagende Autofahrerin machte den Fahrer des Elektrofahrrads allein für den Unfall verantwortlich, da dieser offenkundig zu dicht auf den Pkw aufgefahren sei. Ferner hätte er nicht überholen dürfen.

Dagegen behauptete der Beklagte, dass die Klägerin langsam am rechten Fahrbahnrand gefahren sei, als er sie habe überholen wollen. Erst beim Abbiegen habe sie den Blinker gesetzt. Deswegen habe er die Kollision trotz Vollbremsung nicht vermeiden können und forderte daher seinerseits den vollen Ersatz seines Schadens. Dabei berief er sich auf die höhere Betriebsgefahr des Per­sonenkraftwagens der Klägerin.

Das erstinstanzlich angerufene Amtsgericht und das Saarbrücker Landgericht schlossen sich dem an, auch wenn beide Instanzen von keinem alleinigen Verschulden der Klägerin ausgingen.

Nach richterlicher Ansicht haftet der Beklagte nicht aus § 7 Absatz 1 StVG (Gefährdungshaftung), da das von ihm benutzte Pedelec trotz des zusätzlichen Motorantriebs im Rechtssinne kein Kraftfahrzeug, sondern ein Fahrrad darstellt.

Trotz allem trifft den Beklagten ein Mitverschulden am Zustandekommen des Unfalls. Zwar hat die Klägerin beim Abbiegen in die Grundstückseinfahrt gegen ihre erhöhten Sorgfaltspflichten gemäß § 9 Absatz 5 StVO verstoßen. Der Beklagte hat aber seinen Überholvorgang erst begonnen, nachdem bereits der linke Fahrtrichtungsanzeiger am klägerischen Fahrzeug gesetzt war und das Fahrzeug deutlich verlangsamte, so dass er sich auf ein Linksabbiegen des Vorausfahrenden hätte einstellen müssen.

Vor diesem Hintergrund hielt das Gericht eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zulasten der Klägerin für angemessen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Deswegen ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung, ein Privathaftpflichtversicherung und eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung unbedingt zu empfehlen.

Haftung eines Fahrradfahrers mit Hund 

Das Landgericht Münster hat mit Urteil vom 16. Dezember 2015 (01 S 56/15) entschieden, dass ein Fahrradfahrer, der ein Tier mit sich führt, sicherzustellen hat, dass dadurch die Beherrschung seines Fahrrades nicht beeinträchtigt wird. Bei einem Unfall trifft ihn andernfalls ein überwiegendes Verschulden. 

Ein Mann und späterer Kläger radelte auf seinem Fahrrad und lenkte dabei ausschließlich mit der linken Hand und hielt an der rechten Hand zwei Leinen, an denen er seine beiden ihn begleitenden Schäferhunde führte.

Entgegen kam ihm ein Fußgänger und späterer Beklagter mit seinem unangeleinten Hund. Als dieser die beiden anderen Artgenossen bemerkte, bewegte er sich auf sie zu. Um Schlimmeres zu vermeiden, bremste der Kläger scharf und kam dabei zu Fall. Folge des Sturzes war eine klaffende Risswunde.

Der Radfahrer verklagte den Fußgänger auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld, da sich der Unfall nur ereignet habe, da der Beklagte seinen Hund entgegen des kommunalen Leinenzwangs unangeleint ausgeführt hatte. Damit obsiegte er nur teilweise.

Das Landgericht Münster als Berufungsinstanz schloss sich den Ausführungen der Vorinstanz an, welche festgestellt hatte, dass der Kläger überwiegend allein für seinen Sturz verantwortlich ist.

Fahrradfahrer sind zwar gemäß § 28 Absatz 1 StVO dazu berechtigt, Hunde mit sich zu führen und es ist ihnen ferner nicht verboten, ein Fahrrad einhändig zu fahren. Allerdings hätte der Kläger gewährleisten müssen, dass er beim Radfahren trotz seiner ihn begleitenden Hunde nicht beeinträchtigt wird. Vorliegend war das nicht der Fall gewesen.

Der Kläger konnte wegen der in der rechten Hand geführten Leinen nicht sofort wieder den Lenker nehmen, um einer Gefahr auszuweichen. Dies wäre bei einer zweiten freien Hand anders gewesen.

Darüber hinaus hätte der Kläger die drohende Gefahr durch den Hund des Beklagten frühzeitig erkennen und darauf reagieren können. Denn schließlich habe er sich dem frei laufenden Tier von hinten genähert.

Hinzu kommt, dass der Kläger selbst dann, wenn der Hund des Beklagten angeleint gewesen wäre, dazu verpflichtet gewesen wäre, sein Tempo zu reduzieren und zur Not von seinem Fahrrad abzusteigen. Bei Begegnungen mit fremden Hunden ist nie auszuschließen, dass diese auf Artgenossen reagieren und dadurch eine potenziell gefährliche Verkehrssituation entsteht.

Das Gericht rechnete dem Beklagten wegen der Gesamtumstände nur ein geringes Mitverschulden von 25% zu, der sich nur den Vorwurf gefallen lassen muss, seinen Hund entgegen des Leinenzwangs nicht angeleint zu haben.

Dagegen muss sich der Kläger das überwiegende Verschulden von 75% anrechnen lassen.


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