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Pferdehaftpflicht Freiburg im Breisgau

Die optimale Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung

 

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Wir helfen Dir gerne mit persönlicher Beratung zur Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung in unserem Büro in Freiburg. Gerne auch für alle Interessenten in Südbaden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland, auch per Onlineberatung auf Deinem Bildschirm.


Pferdehalterhaftpflicht

PferdehalterhaftpflichtDie Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung
Ein Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung

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Pferde halten kann teuer werden

wenn es zu einem durch Pferde verursachten Unfall kommt und du keine Pferdehalterhaftpflichtversicherung hast. Dann haftest du 30 Jahre lang und musst im schlimmsten Fall lebenslange Invaliditätszahlungen oder die Behandlungskosten an die geschädigte Person aus eigener Tasche bezahlen. Das kann Sie dich ein Vermögen kosten und in den Ruin treiben.

Alle Tierhalter sind in Deutschland schadensersatzpflichtig aus der Gefährdungshaftung, dabei spielt es keine Rolle, ob dir als Pferdehalter ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder auch nicht.

Rechtsgrundlage ist § 833 BGB: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Das BGH-Urteil (AZ VI ZR13/12) zu einem Pferdeunfallschaden schockte viele Pferdehalter: Falls eine unberechtigte Person mit deinem Pferd einen Ritt oder Reitversuch unternimmt, haftest du für die Folgeschäden (sinngemäß). In diesem Fall stürzte die Person vom Pferd und verletzte sich schwer. Der Pferdehalter mußte zahlen.

Beruhigend ist, dass unsere Makler-Sondertarife dieses sogenannte Fremdreiter-Risiko mitver­sichern.

Diese Pferdeghalterhaftpflichtversicherung ist nicht nur ein Muß zum Schutz vor Vermögensverlusten, sondern hilft dir auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen dich. Deine Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung führt mit eigenen Anwälten den Prozeß und trägt die Kosten dafür. So bist du befreit von Ärger, Sorgen und auch kosten- und schadensersatzmäßig entlastet. Wähle dazu anschliessend in unserem Vergleichsrechner unsere beliebten exklusiven Makler-Sondertarife, einmalig günstig aufgrund von Beitragsnachlässen, die wir bei einem der führenden Versicherer ausgehandelt haben.

Profitipps zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung von Unabhängige FinanzDienste, Versicherungsmakler HOTLINE 0761 382011  Folgende Risiken für Pferdehalter sollten dabei mitversichert werden:

 Reiten mit und ohne Sattel
 Fremdreiterrisiko                                                                                                                                                

 Teilnahme an nichtgewerblichen reitsportlichen Veranstaltungen und Turnieren
 Mitversicherung von Fohlen bis zu 12 Monate
 Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckungsakt
 Flurschäden
 Kutschfahrten
 Mietsachschäden an: Gebäuden, Stallungen, Reithallen, Weiden und gemieteten, gepachteten oder genutzen Pferdetransportanhängern

 Forderungsausfall: Falls du als Reiter und/oder mitversicherte Per­sonen von einem Pferd eines Dritten geschädigt werden und die daraus entstandenen Schadensersatzforderungen gegen den Schädiger nicht durchgesetzt werden können, dann springt dafür deine eigene Versicherung ein und zahlt an dich, was eigentlich der Schädiger zahlen müsste, aber nachweislich nicht kann, zum Beispiel weil dieser keine Pferdehalter-Haft­pflichtversicherung besitzt.                        

 Vorsorgeversicherung
 Mitversicherung vorübergehender Auslandsaufenthalte bis zu 1 Jahr, in der EU bis zu 5 Jahren
 Wichtig: Künftige Bedingungsverbesserungen (Leistungen) ohne Mehrbeitrag gelten automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag.      

In unseren exklusiven Makler-Sondertarifen einer führenden deutschen Spezialversicherung sind alle diese Leistungen eingeschlossen zu sehr günstigen Beiträgen, die wir für Dich ausgehandelt haben.

Hinweis: Wir übernehmen trotz ausführlicher Recherche zu den Inhalten hier keine Garantie für Richtigkeit und Aktualität.


Pferdehaftpflicht-Versicherung wird noch wichtiger

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