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Kranken­ver­si­che­rung

Angestellte wechseln jetzt einfacher in die private Kranken­ver­si­che­rung, wie ?

Seit 01. Januar 2011 können Angestellte einfacher in die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) wechseln und dies jetzt hier beantragen. Denn:

  • Die drei Jahres-Regel ist gesetzlich abgeschafft worden: Angestellte müssen nun nicht mehr drei Jahre lang über der Versicherungspflichgrenze  von 4.125,- € Brutto im Monat - insgesamt 49.500,- € brutto Gesamteinkommen im Jahr - verdienen, um in die PKV wechseln zu können. Jetzt reicht ein einziges einkommensstarkes Jahr aus, auch bereits das in 2010, um jetzt den Antrag zu stellen für den Wechsel ab 31. Dezember 2010. So hat es der Gesetzgeber Ende 2010 beschlossen.
  • Die neue Versicherungspflichtgrenze zur Wechselmöglichkeit in die PKV ist seit 01. Januar 2011 gesenkt worden:  Die Einkommensgrenze, ab der sich Angestellte jetzt privat ver­sichern können, sinkt auf 4.125,- € Monatsbrutto oder 49.500,- € Gesamtbruttoverdienst im Jahr (ink.Zulagen und Weihnachtsgeld). So hat es derGesetzgeber Ende 2010 beschlossen.

Durch den Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung sparen Gesunde oft kräftig und erhalten oft bessere Leistungen bei freier Wahl der medizinischen Kapazitäten und besten Krankenhäuser ohne lange Wartezeiten. Vor allem jetzt ist das interessant für:

Angestellte, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, für Selbständige, Freiberufler, Beamtenanwärter und Beamte, denn: ...

Die Gesetzlichen Kassen sind seit 01. Januar 2011 schon wieder teuer: Ihr Einheitsbeitrag  stieg am 01.01.2011 von 14,9 auf 15,5 %. Davon bezahlt der Arbeitgeber 7,3 %, der Arbeitnehmer jedoch 8,2 %. Dabei ist der Arbeitgeberanteil zukünftig festgeschrieben bei 7,3 %. Was das bedeutet für die Arbeitnehmer kann man sich jetzt denken: Alle weiteren zukünftigen, kommenden Beitragssteigerungen gehen dann immer allein auf Kosten der Arbeitnehmer.

Zudem können die gesetzlichen Kassen (GKV) neu seit Januar 2011 lohnunabhängige Zusatzbeiträge ohne jegliche Obergrenze verlangen, sollten sie mit den Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr ihre Defizite ausgleichen können, was bereits bei einigen Kassen in der Vergangenheit der Fall war. Solche Zusatzbeiträge waren bislang auf ein Prozent des Einkomens begrenzt, jetzt nicht mehr ! Geplant ist ein Sozialausgleich lediglich für Einkommensschwache, den diese jedoch erst beantragen müssen.

Selbstständigen, Beamten und Arbeitnehmern mit einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze steht die Tür offen zum Wechsel in die Private Kranken­ver­si­che­rung. Dabei berechnet sich ihr Beitrag nicht wie in den gesetzlichen Kassen nach dem Einkommen: Und daher steigt ihr Beitrag auch nicht mit dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze wie in der gesetzlichen Kasse, die jedes Jahr neu von der Bundesregierung gemäss der Lohnentwickung festgelegt wird.

Die Beiträge der private Kranken­ver­si­che­rung berechnen sich nach Alter bei Eintritt in die PKV, nach dem Gesundheitszustand und den individuell ausgewählten Leistungen, die man sich selbst zusammenstellen kann. Sie können daher verdienen was Sie wollen und können dabei bei optimaler Privatversorgung auch bis zu 55 % und mehr an Beiträgen einsparen.

Gesunde, die keine Rechnungen einreichen bei ihrer privaten Kranken­ver­si­che­rung können zusätzlich bis zu sechs Monatsbeiträgen ihres Kranken­ver­si­che­rungstarifs, inklusive ihres  Arbeitgeberanteils zurückerstattet bekommen, und das Jahr für Jahr, solange sie nichts einreichen. Dies ergibt eine zusätzliche Möglichkeit zum Ansparen für ein Kapitalpolster im Alter, mit der man dann im Ruhestand die private Kranken­ver­si­che­rung finanzieren kann.

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