Haben Sie gewusst, dass Sie im Rahmen der Gebäudeversicherung eingetretene Schäden selbst reparieren UND mit der Versicherung auch abrechnen können?
Wenn Sie Schäden in Eigenregie reparieren, muss die Gebäudeversicherung auch für diese Eigenleistungen eine angemessene Erstattung bezahlen. Sollten Sie also selbst Reparaturen vornehmen, dürfen Sie Ihren Zeitaufwand der Versicherung in Rechnung stellen. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur einen Teil der Reparaturen selbst durchführen und den Rest durch einen Handwerker erledigen lassen.
Wichtig: Kontaktieren Sie zuerst Ihre Versicherung
Wenn es zum Schadensfall gekommen ist, sollten Sie vorab den Schaden zum Zwecke der Dokumentation fotografieren. Warten Sie aber noch mit der Reparatur bis die Versicherung den Schaden begutachtet hat. In der Regel wird sie Ihnen dabei mitteilen, welche Art der Schadensbehebung anerkannt wird.
Schreiben Sie auf, wie viele Stunden Sie gearbeitet haben
Schreiben Sie detailliert auf, wie viel Zeit Sie für die von Ihnen erbrachten Eigenleistungen benötigt haben. Notieren Sie zudem das Datum und die Uhrzeit, wann Sie gearbeitet haben. Normalerweise werden auch Arbeiten erstattet, die nötig waren, um die Reparaturen überhaupt erst durchführen zu können.
Beispiel: Demontage einer Deckenverkleidung, um an schadhafte Wasserleitungen heranzukommen
Die Gretchenfrage: Welchen Stundensatz können Sie verrechnen?
In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Gebäudeversicherern und den Versicherten über die Frage, wie hoch bei Eigenleistungen der Stundensatz anzusetzen ist. Entscheidend dafür ist die Frage, welche Art von Eigenleistung haben Sie erbracht. Als Faustregel gilt: Es ist der Stundensatz zu vergüten, den ein ortsansässiger Fachhandwerker dem Versicherten in Rechnung stellen würde, wenn er die Arbeiten durchgeführt hätte.
Achtung: Nicht berechnen dürfen Sie aber die Umsatzsteuer, die Ihnen ein Fachhandwerker ebenfalls in Rechnung stellen würde. Diese fällt naturgemäß bei Eigenleistungen nicht an.
Wir helfen Ihnen gerne mit persönlicher Beratung in unserem Büro in Freiburg. Gerne auch für alle Interessenten in Baden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland, auch per Onlineberatung auf Ihrem Bildschirm.